Bevacizumab wird in Kombination mit Interferon alfa-2a zur First-Line-Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem und/oder metastasiertem Nierenzellkarzinom angewendet.
Das Nierenzellkarzinom macht über 90 % der malignen Nierentumoren aus, wobei die meisten Tumoren von Zellen des Tubulusapparates ausgehen. Der Tumor ist zunächst sehr symptomarm und wird heute häufig zufällig bei Ultraschalluntersuchungen entdeckt. In späteren Stadien wird häufig der Tumor durch die Trias von Blut im Urin, Flankenschmerz und tastbarer Raumforderung bemerkbar.
In diesen Stadien ist die Prognose der Erkrankung eher ungünstig. Risikofaktoren für die Entwicklung eines Nierenzellkarzinoms sind:
- Rauchen
- Übergewicht
- chronische Analgetikaeinnahme (NSAR)
- Niereninsuffizienz
Bei einem kurativen Ansatz eines Nierenzellkarzinoms sollte eine Resektion erfolgen, wobei lokal begrenzte Tumore nierenerhaltend operiert werden sollten. Wenn dafür die Robotik eingesetzt wird, können Patienten von geringeren Komplikationsraten und kürzerem stationären Aufenthalt profitieren. Sollte eine organerhaltende Teilresektion nicht möglich sein, sollte eine minimal-invasive Nephrektomie durchgeführt werden. Es besteht hierbei kein Vorteil der robotischen OP gegenüber der laparoskopischen Nephrektomie, nur die Kosten sind deutlich höher.
Medikamentöse Therapie
Beim metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinom sollte keine palliative Chemo-, Zytokin- oder Chemoimmuntherapie erfolgen.
Als Erstlinientherapie des fortgeschrittenen und/oder metastasierten klarzelligen Nierenzellkarzinom kommen Kombinationen von Checkpoint-Inhibitoren (CPI, z. B. Nivolumab), Tyrosinkinase-Inhibitoren (TKI, z. B. Cabozantinib), PD1-Inhibitoren (z. B. Pembrolizumab), VEGF/R-Inhibitoren (z. B. Axitinib, Lenvatinib, Bevacizumab), CTLA4-Antikörper (z. B. Ipilimumab) und mTOR-Inhibitoren (z. B. Temsirolimus) zum Einsatz.
Bei Versagen der Erstlinientherapie wird je nachdem, welche Therapie versagt hat, mit einer anderen Kombination der oben genannten Wirkstoffe behandelt. Die Auswahl erfolgt risikobasiert und kann dem Flowcart in der aktuellen Leitlinie (09/2024) entnommen werden.
Nach der Behandlung mit Checkpoint-Inhibitoren ist eine Langzeitkontrolle auf immunvermittelte Nebenwirkungen ratsam, die entsprechend ihres Schweregrades behandelt werden sollten.
Auch bei terminaler Niereninsuffizienz und Hämodialyse ist eine Therapie mit CPI, TKI und mTOR-Inhibitoren möglich.
Die Behandlung von Metastasen sollte in einem interdisziplinären Team besprochen werden. Vorschläge dazu können der Leitlinie entnommen werden.
Die Betreuung von Familien mit erblichen und familiären Nierentumoren sollte interdisziplinär in spezialisierten Zentren vorgenommen werden.
Als palliative Maßnahmen kann eine Radiotherapie, im Falle von Knochenmetastasen stabilisierende chirurgische Maßnahmen oder bei Myelokompression eine chirurgische Depompression in Erwägung gezogen werden.
Als supportive Maßnahmen stehen Schmerztherapie, Vermeidung von skelettalen Komplikationen mit Bisphosphonaten, Denosumab, Calcium und Vitamin D, zahnärztliche Untersuchungen mit Unterweisungen in Mundhygiene, Bewegungs- und Ausdauertherapie und ein gutes Nebenwirkungsmanagement zur Verfügung.
Komplementäre Therapien sollten nur nach Absprache angewendet werden, um den Therapierfolg nicht negativ durch Wechselwirkungen zu beeinflussen.
Allen Patienten sollte eine interdisziplinäre fachspezifische Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung AHB) mit multimodalen Therapiekonzepten inklusive pyschoonkologischer und sozialmedizinischer Beratung, sowie je nach Allgemeinzustand auch Physiotherapie und Ergotherapie angeboten werden.