Schmerz ist eine Sinneswahrnehmung, welche für den Körper eine Schutzfunktion darstellt. Es wird dem Gehirn vermittelt, dass es an der schmerzenden Stelle zu einer Schädigung des Organismus gekommen ist. Prinzipiell lässt sich der Schmerz in Oberflächen-, Viszeral (Eingeweide)-, und Neuropathieschmerz unterteilen. Je nach Schmerzstärke werden Analgetika unterschiedlicher Wirkstärke verordnet mit dem Ziel, eine adäquate Analgesie zu erreichen und unter Umständen auch einer Chronifizierung des Schmerzes entgegenzutreten.
Schmerz, speziell akuter Schmerz, übt eine nützliche Schutz- und Warnfunktion aus und hilft dem Arzt bei der Diagnosefindung. Er kann aber auch, gerade wenn er chronisch wird, ohne Nutzen und quälend sein. Für den betroffenen Patienten ist Schmerz stets belastend, einer wirkungsvollen Schmerzbeseitigung kommt daher besondere Bedeutung zu. Bei manchen Krankheiten, z. B. bei malignen Tumoren in der Endphase, ist eine adäquate Schmerzbehandlung häufig sogar die einzige wertvolle medizinische Maßnahme.
Man unterscheidet zwischen akutem und chronischem Schmerz. Der akute Schmerz ist von begrenzter Dauer und klingt nach Beseitigung der auslösenden Schädigung schnell ab. In der Regel ist er gut lokalisierbar und abhängig von der Reizintensität. Diese Schmerzform hat eine eindeutige Warnfunktion. Der chronische Schmerz äußert sich entweder als Dauerschmerz (z. B. Rückenschmerzen, Tumorschmerzen) oder als ständig wiederkehrender Schmerz, wie es z. B. bei Migränekopfschmerzen oder Herzschmerzen bei Angina pectoris der Fall ist. Als chronisch wird ein Schmerz bezeichnet, wenn er länger als drei Monate besteht. Chronische Schmerzen können sich im Laufe der Zeit auch zu einem eigenständigen Krankheitssyndrom entwickeln.
Opioid-Analgetika werden erfolgreich bei starken Schmerzen eingesetzt. Hierzu zählen chronische Schmerzen wie Tumorschmerzen und auch sehr starke rheumatische Schmerzen, aber ebenso akute Schmerzen, wie sie allgemein durch Trauma und im Speziellen durch Operationen verursacht werden können. Bei der Behandlung gilt immer, dass die Schmerzprophylaxe der Schmerztherapie vorzuziehen ist. Das bedeutet z. B., dass bei Operationen bereits vor dem Auftreten von Schmerzen ausreichend Schmerzmittel gegeben werden, und dass bei chronischen Schmerzen Analgetika nicht nach Bedarf, sondern nach einem festen Behandlungsplan eingesetzt werden, wobei auch adjuvante Schmerztherapeutika beachtet werden.
Es muss stets in der Indikation gegeben sein, dass nicht-opioide Analgetika nicht erfolgreich die Schmerzen bekämpfen können. Die Notwendigkeit, Opioidanalgetika einsetzen zu müssen, resultiert daraus, dass nicht-opioide Analgetika nur bis zu einer bestimmten Schmerzstärke eine Wirkung zeigen.
So setzt die WHO in ihrem Stufenplan für die Tumortherapie in Stufe 1 keine, in Stufe 2 schwach wirksame (z. B. Tilidin, Tramadol) und in Stufe 3 stark wirksame Opioide (z. B. Morphin, Oxycodon, Hydromorphon, Fentanyl und Buprenorphin) neben nicht-opioiden und adjuvanten Analgetika, die in allen drei Stufen Anwendung finden können, ein.